AGB


  1. Allgemeines 
    Wir liefern ausschließlich zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Helmut Abel GmbH. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Diese werden auch nicht durch Schweigen von der Helmut Abel GmbH oder durch Lieferung Vertragsinhalt. Sie müssen vielmehr ebenso wie jede sonstige abweichende Vereinbarung für jedes einzelne Geschäft durch die Helmut Abel GmbH gesondert schriftlich bestätigt werden. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches und des deutschen Handelsgesetzbuches.
  2. Vertragsabschluß
    Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Mündliche und fernmündliche Bestellungen sowie Vereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen einer Bestellung bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Als Bestätigung gilt auch der Zugang des Lieferscheins/Rechnung beim Besteller oder die Ausführung der Lieferung. Unsere Angebot sind freibleibend. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  3. Preise
    Gültig sind die Preise der aktuellen Preisliste. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verliert die alte Preisliste ihre Gültigkeit. Alle genannten und aufgeführten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht, außer dies ist ausdrücklich vermerkt. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung.
  4. Gefahrübergang
    Bei Versendung, auch bei frachtfreier Lieferung, geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald wir die Sache dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Bei der Bereitstellung der Sache zur Abholung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, jedoch nicht vor Mitteilung der Bereitstellung zur Abholung.
  5. Zahlungsbedingung
    Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Wir sind berechtigt, ohne Zustimmung des Bestellers Lieferungen per Nachnahme ohne Abzug auszuführen. Bei Barzahlung innerhalb 8 Tage nach Rechnungsdatum oder bei Lastschrifteinzug gewähren wir 2% Skonto. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen, mindestens aber 6% über dem gültigen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten und dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  6. Beanstandungen
    Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sofort nach Eingang auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware zulässig. Die Reklamation verarbeiteter Ware ist in jedem Falle unzulässig.
  7. Gewährleistung
    Die Gewährleistungsansprüche des Kunden – einschließlich der Ansprüche aus rechtsgeschäftlicher Garantieübernahme durch uns – können nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferungen erfüllt werden. Der Kunde kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) erlangen, wenn wir eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung und eine weitere vom Kunden zu setzende Nachfrist zur Erbringung solcher Leistungen verstreichen lassen. Dasselbe gilt, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt. Auch in diesem Fall ist eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Das Verlangen auf Rückgängigmachung bedarf der Schriftform. Bei Unmöglichkeit oder Unvermögen der Erbringung der Gewährleistung durch uns oder im Falle von unserer Weigerung bedarf es für die Geltendmachung des Rechts auf Rückgängigmachung des Vertrages oder auf Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) keiner Nachfrist. Gewährleistungsansprüche und Garantieansprüche bestehen nur für den Kunden und können nicht abgetreten werden. Gewährleistungsansprüche und Garantieleistungen scheiden aus, wenn die Ware vom Kunden oder von Personen aus seinem Bereich unsachgemäß behandelt wird. Für nach den Handelsbräuchen hinzunehmende Modell- und Qualitätsabweichungen besteht keine Gewährleistung. Gewährleistungsansprüche und Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung der Firma Helmut Abel GmbH bestehen nur in dem Umfang, in dem die Firma Helmut Abel GmbH entsprechende Ansprüche gegen ihre Lieferanten hat. Die Firma Helmut Abel GmbH kann sich von allen Gewährleistungsansprüchen ihres Käufers durch Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen Vorlieferanten befreien, soweit die Gewährleistungsansprüche des Käufers von der Firma Helmut Abel GmbH wiederum bei deren Vorlieferant geltendgemacht werden können. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferzeitpunkt. Durch Ver- oder Bearbeitung erlischt die Gewährleistungsfrist in jedem Falle.
  8. Eigentumsvorbehalt
    Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst auf den Kunden über, wenn alle unsere Forderungen gegenüber dem Kunden bezahlt sind, auch wenn diese Forderungen aus anderen Geschäftsabschlüssen, Lieferungen oder aus beliebigem anderen Rechtsgrund bestehen. Werden unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren weiterveräußert, treten an deren Stelle die aus der Veräußerung stammenden Forderungen des Kunden gegen seine Abnehmer. Macht der Abnehmer des Kunden Die Abtretung der gegen ihn gerichteten Forderung von seiner Zustimmung abhängig, ist der Kunde nur zur Weiterveräußerung der Ware befugt, wenn er die Zustimmung seines Abnehmers einholt oder wir die Veräußerung ohne diese Zustimmung des Abnehmers des Kunden ausdrücklich billigen. Der Kunde ist zur Einziehung der bei Weiterveräußerung abgetretener Forderungen trotz der Abtretung befugt. Die Einziehungsbefugnis der Firma Helmut Abel GmbH besteht unabhängig hiervon neben jener des Kunden. Die Firma Helmut Abel GmbH wird die Einziehung jedoch nicht vornehmen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und ihnen gegenüber die Abtretung aufzudecken. Für dieses Verlangen bedarf es keines besonderen Grundes. Erlangt der Kunde Ersatz für unter Eigentum der Firma Helmut Abel GmbH stehende Ware, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Ersatzware. Sind die Ersatzwaren Teile einer Gesamtheit, gilt der Eigentumsvorbehalt anteilig an der Gesamtheit. Bei Vermischung der Eigentumsvorbehaltsware, die nicht unter unserem Eigentumsvorbehalt steht, entsteht Miteigentum der Firma Helmut Abel GmbH. Dasselbe gilt bei Verbindung von Eigentumsvorbehaltsware. Bei Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware gelten wir als Hersteller i.S. von §950 BGB und erwerben originär Eigentum an den durch die Verarbeitung oder Umbildung entstehenden Sache. Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware dürfen vor Bezahlung nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden.
  9. Haftung
    Schadensersatzansprüche unserer Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, vertraglicher Schutzpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  10. Lieferzeit
    Liefertermin und Lieferfristen gelten für uns nur annähernd. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit aus Geschäften mit uns im Rückstand ist. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten wie Rohstofflieferanten oder Energielieferanten, Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen staatlicher Stellen oder das Fehlen behördlicher oder sonstiger für die Ausführung erforderlicher Genehmigungen befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung zur Leistung, soweit die Störung nicht durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Sofern unvorhergesehene Ereignisse im obigen Sinne die wirtschaftliche Bedeutung oder deren Inhalt unsere Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich wirken, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir die Störung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Dem Besteller stehen in diesem Falle nur Rückgewährleistungsansprüche zu. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, die auch gesondert in Rechnung gestellt werden können.
  11. Aufrechnung
    Gegen unsere Forderung ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
    Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen beider Seiten ist der Sitz der Helmut Abel GmbH, Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Crailsheim. Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Haager Kaufrechts. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Frankenhardt, Januar 2012